Bis zu 4.180 € Zuschuss für Ihren Umzug sichern
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein Zuschuss von bis zu 4.180 € für Ihren Umzug zu!
Die Förderung nach § 40 Abs. 4 SGB XI des Sozialgesetzbuch hilft Ihnen dabei, Ihr Zuhause optimal an Ihre körperlichen Bedürfnisse anzupassen.
Ihr Rundum-sorglos-Umzug
Wir sind ein Umzugsunternehmen spezialisiert auf Pflegeumzüge und begleiten Sie von Anfang bis Ende: Kostenlose Prüfung Ihres Anspruchs
Unterstützung bei der Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse
Komplette Organisation Ihres Umzugs und Ihrer Entrümpelung
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Für Sie bedeutet das: Kein Aufwand, keine Vorkasse
Mehrere Pflegegrade im Haushalt?
Leben mehrere Personen mit anerkanntem Pflegegrad zusammen (z. B. Ehepartner oder Familienmitglieder), können die Zuschüsse kombiniert werden. So steht Ihnen ein deutlich höheres Gesamtbudget zur Verfügung.
In guten Händen:
Von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis zur vollständigen Durchführung Ihres Umzugs übernehmen wir jeden einzelnen Schritt.
HInweis: Wir garantieren nicht, dass der Zuschuss bewilligt wird. Ob der Zuschuss genehmigt und ausgezahlt wird, entscheidet ausschließlich die zuständige Pflegekasse. Die Unterstützung bei der Antragstellung stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar.
Mini-Check: Haben Sie Anspruch?
Pflegegrad 1–5 vorhanden
Umzug verbessert Ihren Alltag
Mehr Selbstständigkeit oder leichtere Pflege
Dann haben Sie sehr gute Chancen auf Förderung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit Sie den Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI erhalten können, sollten folgende Punkte erfüllt sein:
Sie haben mindestens Pflegegrad 1
Der Umzug verbessert Ihre Wohnsituation im Alltag spürbar
Die häusliche Pflege wird durch den Umzug erleichtert
Ihre selbstständige Lebensführung kann erhalten oder gefördert werden
Warum wir der richtige Partner für Ihren Umzug mit Pflegegrad sind:
Spezialisiert auf Umzüge mit Pflegegrad
keine Vorkasse
Komplettservice: Planung bis Einzug
Persönlicher Ansprechpartner
Wir begleiten Sie bei der Antragstellung
💡 Was zählt als „wohnumfeld-verbessernde Maßnahme“?
Diese Maßnahmen werden von der Pflegekasse anerkannt und können gefördert werden:
Umzug in eine barrierefreie Wohnung
Umzug in eine Wohnung mit Aufzug
Umzug in eine Wohnung mit barrierefreiem Badezimmer
Umzug ins betreute Wohnen oder in eine Senioren-WG
Umzug vom Obergeschoss ins Erdgeschoss
Umzug in die Nähe von Angehörigen oder Pflegediensten
Umzug in eine Gegend mit besserer Infrastruktur (z. B. Ärzte, Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten)
So einfach geht’s: In 5 Schritten zu Ihrem geförderten Umzug
✅ Kostenlose Beratung & Anspruchsprüfung
Angebot erhalten
Antrag erstellen & einreichen
Ihr Umzug mit UNs
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Für Sie bedeutet das: Einfach, sicher und bestens organisiert.













