Kostenlos umziehen mit Pflegegrad

Bis zu
4.180 €
Förderung

Bis zu 4.180 € Zuschuss für Ihren Umzug sichern

💡 Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein Zuschuss von bis zu 4.180 € für Ihren Umzug zu!
Die Förderung nach § 40 Abs. 4 SGB XI des Sozialgesetzbuch hilft Ihnen dabei, Ihr Zuhause optimal an Ihre körperlichen Bedürfnisse anzupassen.

🚚 Ihr Rundum-sorglos-Umzug
Wir sind ein Umzugsunternehmen spezialisiert auf Pflegeumzüge und begleiten Sie von Anfang bis Ende:
✅ Kostenlose Prüfung Ihres Anspruchs
✅ Unterstützung bei der Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse
✅ Komplette Organisation Ihres Umzugs und Ihrer Entrümpelung
✅ Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
👉 Für Sie bedeutet das: Kein Aufwand, keine Vorkasse

👨‍👩‍👧 Mehrere Pflegegrade im Haushalt?
Leben mehrere Personen mit anerkanntem Pflegegrad zusammen (z. B. Ehepartner oder Familienmitglieder), können die Zuschüsse kombiniert werden.
👉 So steht Ihnen ein deutlich höheres Gesamtbudget zur Verfügung.

💙 In guten Händen:
Von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis zur vollständigen Durchführung Ihres Umzugs übernehmen wir jeden einzelnen Schritt.

❗HInweis: Wir garantieren nicht, dass der Zuschuss bewilligt wird. Ob der Zuschuss genehmigt und ausgezahlt wird, entscheidet ausschließlich die zuständige Pflegekasse. Die Unterstützung bei der Antragstellung stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar.

Das Team war unglaublich einfühlsam und hat in den richtigen Momenten Rücksicht auf uns genommen, wodurch wir uns jederzeit sicher aufgehoben fühlten.

Maria K.
Tochter einer Kundin

Wir waren unsicher wegen der Abrechnung mit der Pflegekasse, aber wurden hier hervorragend beraten. Der Umzug selbst verlief ruhig und sehr strukturiert.

Thomas Boltenstein aus Bonn
Angehöriger

Man merkt, dass hier der Mensch im Mittelpunkt steht. Sie waren geduldig, freundlich und haben wirklich alles versucht, um es uns recht zu machen.

Sabine L. aus Köln
Sozialbetreuerin

Mini-Check: Haben Sie Anspruch?

✅ Pflegegrad 1–5 vorhanden
✅ Umzug verbessert Ihren Alltag
✅ Mehr Selbstständigkeit oder leichtere Pflege
👉Dann haben Sie sehr gute Chancen auf Förderung

💡 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit Sie den Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI erhalten können, sollten folgende Punkte erfüllt sein:

✅ Sie haben mindestens Pflegegrad 1
🏡 Der Umzug verbessert Ihre Wohnsituation im Alltag spürbar
🤝 Die häusliche Pflege wird durch den Umzug erleichtert
💪 Ihre selbstständige Lebensführung kann erhalten oder gefördert werden

Warum wir der richtige Partner für Ihren Umzug mit Pflegegrad sind:

✅ Spezialisiert auf Umzüge mit Pflegegrad
✅ keine Vorkasse
✅ Komplettservice: Planung bis Einzug
✅ Persönlicher Ansprechpartner
✅ Wir begleiten Sie bei der Antragstellung

💡 Was zählt als „wohnumfeld-verbessernde Maßnahme“?

Diese Maßnahmen werden von der Pflegekasse anerkannt und können gefördert werden:

🏢 Umzug in eine barrierefreie Wohnung
🛗 Umzug in eine Wohnung mit Aufzug
🚿 Umzug in eine Wohnung mit barrierefreiem Badezimmer
👵 Umzug ins betreute Wohnen oder in eine Senioren-WG
🏠 Umzug vom Obergeschoss ins Erdgeschoss
👨‍👩‍👧 Umzug in die Nähe von Angehörigen oder Pflegediensten
🏥 Umzug in eine Gegend mit besserer Infrastruktur (z. B. Ärzte, Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten)

So einfach geht’s: In 5 Schritten zu Ihrem geförderten Umzug

✅ Kostenlose Beratung & Anspruchsprüfung
📄 Angebot erhalten
✍️ Antrag erstellen & einreichen
🚚 Ihr Umzug mit UNs
💳 Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
👉 Für Sie bedeutet das: Einfach, sicher und bestens organisiert.