Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bitte lesen Sie unsere AGB sorgfältig durch, da sie Bestandteil jedes mit uns geschlossenen Vertrages sind.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Umzugsunion (U1) UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Anbieter“ genannt, und ihren Kunden über Umzugsdienstleistungen, Montageservices sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Zuschüssen der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI.
- Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen allgemeine Umzüge, Seniorenumzüge, Pflegeumzüge, Möbelmontage, Verpackungsservice, Entrümpelung sowie Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen für pflegebedingte Umzugsmaßnahmen.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage dar.
- Nach einer Anfrage des Kunden (telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular) erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.
- Mit Auftragserteilung gelten diese AGB sowie die ergänzenden Hinweise zum Angebot und zu den Vertragsbedingungen als verbindlich vereinbart.
§ 3 Unterstützung bei der Beantragung von Pflegekassenzuschüssen
- Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI.
- Der Anbieter garantiert nicht, dass der Zuschuss bewilligt wird. Ob der Zuschuss genehmigt und ausgezahlt wird, entscheidet allein die zuständige Pflegekasse.
- Die Unterstützung bei der Antragstellung stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar.
- Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann die Abrechnung der Leistungen direkt mit der Pflegekasse des Kunden erfolgen.
- Voraussetzung hierfür ist die Unterzeichnung einer Abtretungserklärung durch den Kunden.
- Wird der Zuschuss von der Pflegekasse nicht bewilligt oder verweigert die Pflegekasse die Zahlung aus Gründen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, insbesondere wegen fehlender Anspruchsvoraussetzungen, Fristversäumnissen oder unvollständiger Angaben des Kunden, bleibt der Kunde zur Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages verpflichtet.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung und die Antragstellung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
- Hierzu gehören insbesondere Angaben zum Pflegegrad, zur Wohnsituation, zur Erforderlichkeit des Umzugs sowie zu Besonderheiten der bisherigen oder neuen Wohnung.
- Nicht gemeldete Besonderheiten, erschwerte Zugänge, fehlende Parkmöglichkeiten, defekte Aufzüge, lange Laufwege, Baustellen oder sonstige Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden können zu Mehrkosten führen.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Leistungszeitpunkt ungehinderter Zugang zu den Räumlichkeiten besteht und Treppenhäuser, Flure, Eingänge sowie Laufwege frei zugänglich sind.
- Der Kunde hat Umzugskartons deutlich mit Raum und Inhalt zu beschriften, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
- Der Kunde muss sicherstellen, dass am Tag des Umzugs alle notwendigen Vorbereitungen getroffen sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
§ 6 Verpackung, Kartons und Möbelmontage
- Umzugskartons sollten ein Gewicht von ca. 20–23 kg möglichst nicht überschreiten. Sehr schwere Kartons können mit einem Mehraufwand von 3,00 EUR pro Stück berechnet werden.
- Der Anbieter bietet Umzugskartons und Kleiderkartons kostenpflichtig an. Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Die erste Kartonlieferung ist kostenlos. Nachlieferungen sind ab einer Mindestabnahme von 50 Kartons möglich.
- Umzugskartons können – je nach Vereinbarung – käuflich erworben oder leihweise zur Verfügung gestellt werden. Da wir viele Kartons nach dem Umzug leider nicht zurückerhalten, sind diese einfachheitshalber bei Übergabe in bar zu bezahlen. Hierfür berechnen wir eine Kaution in Höhe von 3,50 EUR pro neuem Karton bzw. 2,50 EUR pro gebrauchtem Karton. Nach Rückgabe der Kartons erfolgt – je nach Vereinbarung – eine Rückerstattung in Höhe von 1,00 EUR pro wiederverwendbarem Karton.
- Der Ab- und Aufbau von Möbeln ist nur Bestandteil der vereinbarten Leistung, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Demontage und der Wiederaufbau von Schränken, Regalen und sonstigen größeren Möbelstücken sind nicht umfasst, sofern dies nicht vorab schriftlich vereinbart wurde.
- Nicht umfasst sind die Verpackung von Schrankinhalten, lose Gegenstände oder persönlicher Hausrat, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Der Einsatz von Schutzmaterialien wie Folie, Decken, Kantenschutz oder Schutzhüllen erfolgt nach Bedarf und Einschätzung des Anbieters; eine vollständige Verpackung aller Möbelstücke ist nicht automatisch enthalten.
- Für Schäden am Umzugsgut haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 451 ff. HGB.
- Die gesetzliche Haftung für Schäden während des Transports im Fahrzeug ist auf 620,00 EUR je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
- Für besonders wertvolle, empfindliche oder schadensanfällige Gegenstände (z. B. Antiquitäten, Kunstgegenstände, Schmuck, technische Spezialgeräte) wird dem Kunden empfohlen, diese gesondert zu deklarieren und persönlich zu transportieren oder eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen.
- Der Versicherungsschutz für den Inhalt von Umzugskartons greift ausschließlich, wenn sowohl die vom Anbieter bereitgestellten Kartons verwendet als auch die Inhalte durch den Anbieter fachgerecht verpackt und die Kartons ordnungsgemäß verschlossen wurden.
- Bei einem vereinbarten Pauschalpreis trägt der Anbieter das Risiko des tatsächlichen Arbeitsaufwandes. Soweit im Schadensfall gegenüber einer Transportversicherung eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung anfällt, ist diese vom Auftraggeber bis zu einer Höhe von 300,00 EUR zu tragen, sofern der Schaden nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.
- Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Schäden oder Verluste am Umzugsgut unverzüglich nach Abschluss des Umzugs, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden, schriftlich anzuzeigen. Der Nachweis über den behaupteten Schaden muss durch den Kunden erbracht werden. Spätere Schadensmeldungen werden nicht anerkannt.
- Liegt keine fristgerechte schriftliche Schadensanzeige sowie kein entsprechender Nachweis des behaupteten Schadens vor, wird vermutet, dass das Umzugsgut ordnungsgemäß und ohne erkennbare Mängel übergeben wurde. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
- Der Anbieter übernimmt das An- und Abschließen sowie Ein- und Ausstecken von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Trocknern oder Spülmaschinen ausschließlich an vorhandenen Anschlüssen.
- Nicht umfasst sind Elektroinstallationen, technische Umbauten oder Sanitärarbeiten, die einem Fachbetrieb vorbehalten sind.
- Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, bei Waschmaschinen die Transportsicherung vor dem Umzug ordnungsgemäß zu montieren sowie vor der erneuten Inbetriebnahme wieder zu entfernen. Aus versicherungstechnischen Gründen darf der Anbieter diese Arbeiten nicht übernehmen.
- Trotz sorgfältiger Ausführung übernimmt der Anbieter keine Haftung für Wasser-, Anschluss- oder Folgeschäden im Zusammenhang mit Wasseranschlüssen; die Verantwortung hierfür liegt beim Auftraggeber.
- Kündigt der Kunde den Umzugsvertrag vor Durchführung des Umzugs, gelten die gesetzlichen Vorschriften des § 415 HGB.
- Der Anbieter ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz gemäß § 415 HGB zu verlangen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Bereits erbrachte Beratungs-, Planungs- und Organisationsleistungen sind unabhängig hiervon gesondert zu vergüten.
- Der Kunde kann den Auftrag bis 30 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin kostenfrei stornieren.
- Bei einer Stornierung zwischen 29 und 15 Tagen vor dem vereinbarten Umzugstermin beträgt der pauschalierte Schadensersatz 30 % des vereinbarten Auftragswertes.
- Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin beträgt der pauschalierte Schadensersatz 100 % des vereinbarten Auftragswertes, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
- Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
- Das Widerrufsrecht richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Kunden zur Verfügung gestellt.
- Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Kunde seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.
- Der Rechnungsbetrag kann wahlweise per direkter Abrechnung mit der Pflegekasse, per Vorkasse oder am Tag des Umzugs in bar beglichen werden.
- Umzüge gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, sofern eine Abtretungserklärung vorliegt.
- Wird die Kostenübernahme durch die Pflegekasse nachträglich ganz oder teilweise abgelehnt und beruht dies nicht auf einem Verschulden des Anbieters, bleibt der Kunde zur Zahlung des offenen Rechnungsbetrages verpflichtet.
- Für allgemeine Umzüge ohne Pflegekassenleistung gilt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, dass der Rechnungsbetrag wahlweise per Vorkasse, auf Rechnung oder am Tag des Umzugs in bar beglichen werden kann.
- Erfolgt keine gesonderte Vereinbarung einer Zahlungsart, gilt Barzahlung vor Beginn der Entladung als vereinbart.
- Die Entladung kann erst nach vollständigem Zahlungseingang erfolgen.
- Bei Aufträgen bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500,00 EUR ist der vollständige Rechnungsbetrag unmittelbar nach Abschluss des Umzugs in bar zu begleichen.
- Bei höheren Rechnungsbeträgen sind mindestens 2.500,00 EUR unmittelbar nach Abschluss des Umzugs in bar zu zahlen; der Restbetrag ist gemäß Echtzeitüberweisung sofort fällig.
- Der Anbieter kann bei größeren Umzügen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis:
Unsere AGB dienen nicht nur unserer rechtlichen Absicherung, sondern auch Ihrem eigenen Schutz als Kunde. Klare Vereinbarungen sorgen für Transparenz, vermeiden Missverständnisse und schaffen eine faire Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Stand: 18.02.2013
